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Überhöhte Geschwindigkeit?
Bei Vorfahrtsverletzungen kommt es darauf an, ob
der Vorfahrtsberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten
hat. Wenn nicht, hat das sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen.
Mit Hilfe der Unfallanalyse lassen sich in diesem und in anderen Fällen
die Geschwindigkeiten von Unfallbeteiligten
meist recht genau bestimmen.
Unfallflucht?
Ein parkendes Auto wird beschädigt. Statt auf
den Halter zu warten oder die Polizei zu rufen, entfernt sich der Fahrer
vom Unfallort - ein Fall, der recht häufig vorkommt. Doch immer wieder
werden auch die Falschen beschuldigt, einen Schaden verursacht zu haben.
Der Sachverständige prüft, ob das Fahrzeug die
Schäden verursacht haben kann. Wenn ja, untersucht er die Bemerkbarkeit
des Anstoßes, den nicht jede Berührung muss zwangsläufig bemerkt worden
sein. Aber dies ist entscheidend für die strafrechtliche Würdigung.
Auto-/Fußgänger-Unfall
Der Sachverständige untersucht zunächst, ob die
zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wurde. Dies kann anhand der
Bremsspuren bzw. der Endlage des Verunglückten geschehen. Dann wird geprüft,
ob rechtzeitig reagiert wurde. Trifft beides zu, war der Unfall unvermeidbar.
Anderenfalls ist zu prüfen ob bei rechtzeitiger Reaktion und/oder geringerer
Geschwindigkeit der Unfall auch eingetreten wäre oder nicht.
Versicherungsbetrug?
Im Auftrag von Gerichten, Versicherungen, Rechtsanwälten
und Privatpersonen wird untersucht, ob die Schäden an den Fahrzeugen zueinander
passen oder ein Vorschaden untergeschoben werden soll. Manchmal wird ein
absichtlich herbeigeführter Verkehrunfall vermutet. Dann wird vom Sachverständigen
geprüft, ob sich der Unfall aus technischer Sicht
tatsächlich so zugetragen haben kann.
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