Überhöhte Geschwindigkeit?


Bei Vorfahrtsverletzungen kommt es darauf an, ob der Vorfahrtsberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat. Wenn nicht, hat das sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen. Mit Hilfe der Unfallanalyse lassen sich in diesem und in anderen Fällen die Geschwindigkeiten von Unfallbeteiligten meist recht genau bestimmen.


Unfallflucht?

Ein parkendes Auto wird beschädigt. Statt auf den Halter zu warten oder die Polizei zu rufen, entfernt sich der Fahrer vom Unfallort - ein Fall, der recht häufig vorkommt. Doch immer wieder werden auch die Falschen beschuldigt, einen Schaden verursacht zu haben. Der Sachverständige prüft, ob das Fahrzeug die Schäden verursacht haben kann. Wenn ja, untersucht er die Bemerkbarkeit des Anstoßes, den nicht jede Berührung muss zwangsläufig bemerkt worden sein. Aber dies ist entscheidend für die strafrechtliche Würdigung.


Auto-/Fußgänger-Unfall

Der Sachverständige untersucht zunächst, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wurde. Dies kann anhand der Bremsspuren bzw. der Endlage des Verunglückten geschehen. Dann wird geprüft, ob rechtzeitig reagiert wurde. Trifft beides zu, war der Unfall unvermeidbar. Anderenfalls ist zu prüfen ob bei rechtzeitiger Reaktion und/oder geringerer Geschwindigkeit der Unfall auch eingetreten wäre oder nicht.


Versicherungsbetrug?

Im Auftrag von Gerichten, Versicherungen, Rechtsanwälten und Privatpersonen wird untersucht, ob die Schäden an den Fahrzeugen zueinander passen oder ein Vorschaden untergeschoben werden soll. Manchmal wird ein absichtlich herbeigeführter Verkehrunfall vermutet. Dann wird vom Sachverständigen geprüft, ob sich der Unfall aus technischer Sicht tatsächlich so zugetragen haben kann.