Rechtsanwälte

Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den Schädiger und seinem Versicherer.

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. weist zudem darauf hin, dass in sogenannten Totalschadensfällen die Abwicklung des Unfallschadens besonders schwierig sein kann.

Erreichen die Reparaturkosten 70 % des sogenannten Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges und entschließt sich der unfallgeschädigte Autofahrer sein Fahrzeug nicht mehr instand setzen zu lassen, kann die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung den Unfallschaden auf der Basis des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes abrechnen.

Gerade bei der Restwertermittlung kommt es häufig zu Überraschungen. Die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung benennt Restwertangebote, die nicht selten deutlich über den Restwertangeboten liegen, die der Sachverständige im Gutachten ermittelt hat. Entscheidend ist jedoch nach Auffassung des Bundesgerichtshofes - AZ VI ZR 181/91, Urteil vom 6.April 1993 - der Restwert, den der Kfz-Sachverständige am allgemeinen Markt, d. h. am Markt der seriösen Gebrauchtwagenhändler und der Vertraghändler ermittelt hat.

Erreichen die Reparaturkosten, die der Sachverständige ermittelt hat, nicht mehr als 130 % des Weiderbeschaffungswertes, kann der Geschädigte im übrigen sein Fahrzeug instand setzen lassen, obwohl es wirtschaftlich eigentlich unsinnig ist. Bekundet der Geschädigte durch fachgerechte Instandsetzung sein besonderes Interesse am Erhalt seine Fahrzeuges hat er Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, auch wenn diese oberhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Reparaturkosten, die der Sachverständige ermittelt, nicht über 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen.

Prof. Dr. Rupert Scholz, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU, machte in seinem Vortrag klar, dass qualifizierte neue Arbeitsplätze nur zu schaffen sind, wenn Monopole gebrochen werden und gerade der Sachverstand qualifizierter, freiberuflich tätiger Sachverständiger auch in die noch nicht regulierten Bereiche des Prüfwesens einfließen könnte.


Verletzungsfolgen

Wenn Sie bei einem Unfall verletzt worden sind, gehen Sie umgehend zum Arzt, um Art und Umfang der Verletzungen feststellen zu lassen. Selbst wenn die Schmerzen sich erst nach einem oder mehreren Tagen nach dem Unfall einstellen, sollten Sie nicht zögern den Arzt aufzusuchen. Nur so kann noch eine Verletzung dokumentiert werden, die zu einer Schmerzensgeldforderung führt. Lassen Sie sich hierüber und auch über weitergehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl unterrichten.